Weiterleitung von zweckgebundenen Fördermitteln an die zu fördernden Projekte und/oder Abwicklung des Zahlungsverkehrs projektgebundener Aufwendungen.
• Buchhalterische Bilanzierung der zweckgebundenen Zahlungsein- und -ausgänge
• Steuerliche Abrechnung des Projekts gegenüber dem Finanzamt
• Erstellen von Spendenbescheinigungen für zweckgebundene Geld- oder Sachspenden sofern der Förderungszweck mit den satzungsmäßigen Zielen des VFFA übereinstimmt.
Für diese Leistungen behält der VFFA eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2% der jährlichen Förderungssumme ein.
Anträge können in Form einer Vorhabensbeschreibung an den VFFA gestellt werden. Aus ihr soll hervorgehen, in welcher Weise das zu fördernde Projekt den satzungsgemäßen Zielen des VFFA entspricht und wofür die akquirierten Mittel verwendet werden sollen.
Der Vorstand entscheidet über die Förderungswürdigkeit eines Projektes und schließt mit dem Projektverantwortlichen einen Vertrag ab. Danach ist dieser berechtigt, die Bankverbindung des VFFA an die Förderer des Projektes weiterzugeben.